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Matthias Ebrecht Stroit
Matthias Ebrecht Stroit


schrieb am 4. November 2006

um
17:22

Harald Freund aus Alfeld OT Hörsum am 3.11.2006 – 16:35 harald.freund@web.deHallo liebe StroiterAlle Welt regt sich darüber auf, öffentliche Straße u. Plätze behördlicherseits videoüberwachen zu lassen. In Stroit wird aber eine Straße fast rund um die Uhr vidiographiert.>>>Was bedeutet 'videographiert'? – Komische Wortschöpfung!Wer dies nicht möchte und z.B. auf der ins Internet gestellten Aufnahme seine Person oder sein Fahrzeug mit Kennzeichen deutlich erkennt, kann dagegen rechtliche Schritte einleiten (Strafanzeige mit Strafantrag bei der Einbecker Polizei erstatten) , denn das Recht auf das ' Eigene Bild' ist urheberrechtlich geschützt.>>>Wie gesagt, deutlich erkennt!Auch Datenschutzverletzungen sind hierbei zu prüfen.>>>Kann ich nicht nachvollziehen!Aufnahmen sind nur gestattet, wenn es sich um Landschaftsaufnahmen oder Aufnahmen von öffentlichen Plätzen handelt, bei denen zufällig Personen durch das Bild huschen/gehen. Von Landschaftsaufnahmen kann man hier sicherlich nicht sprechen, auch gehen hier nicht unbedingt Personen zufällig durch das Bild, sondern zum größten Teil Anwohner auf ihrem täglichen Weg zum Bäcker.>>>Ist ja auch ein öffentlicher Platz, also keine Landschaftsaufnahme. Gut gesehen! Huschen kann niemand, weil es keine bewegten Bilder sind. Das haben öffentliche Plätze so an sich, dass da Leute lang gehen.Auch könnte man im Sommer die Familie H. beim Sonnenbaden im Garten gut weltweit im Internet bewundern.>>>Die Familie H. hat keine Einwände!Stellt euch mal folgendes Szenario vor. Stroiter fahren mit ihrem Pkw zwar sehr selten aber im Ort doch schon mal unangeschnallt. Man wird von der Kamera erfasst, auf dem Bild kann man deutlich den Fahrer, das Fahrzeug und das Kennzeichen erkennen.>>>Wer so gute Augen hat, muss ein Adler sein und wer den Stroitern so etwas unterstellt, muss eine böse Seele sein!Die Polizei, die auch Zugang zur Homepage des Videokünstlers hat, sieht die Aufnahmen und leitet gegen den Fahrer ein Ordungswidrigkeitenverfahren ein ( ist sie rechtlich zu verpflichtet)………..Stellt euch das mal vor………..>>>Warum macht das der Autor nicht? Ist er doch zu verpflichtet!wir brauchen gar keine behördliche Videoüberwachung, sondern die Polizei pp. greift auf private Aufnahmen zurück, evtl. gegen ein Entgeld………….Stellt euch das mal vor……………..>>>Ist eine infame Unterstellung und eine dummdreiste Behauptung!Man sollte evtl. mit der verwirrten Seele mal ein Gespräch führen, hat doch in Stroit bisher immer geklappt – Dorffrieden->>>Eine Beleidigung kann auch angezeigt werden, bisher haben sich die Stroiter sehr positiv über die Kamera geäußert.Ich Grüße alle Stroiter aus Hörsum Harald Freund>>>Da solltest Du auch bleiben!Gruß, der Webcambetreiber!

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